Die Bundesregierung plant wegen Corona die Steuersätze für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 zu senken. Statt 19 Prozent werden in dieser Zeit nur 16 Prozent fällig. Entsprechend werden statt 7 nur 5 Prozent fällig.
Mit unserer Buchhaltung ist diese Anpassung kein Problem. Wir haben bereits für die letzte Steuererhöhung Funktionen integriert mit denen man die Steuersätze leicht anpassen kann. Auch ist es kein Problem neue Steuersätze und Konten selbst anzulegen. Aber sobald wir hier weitere Informationen haben, werden wir diese natürlich einarbeiten. Beispielsweise werden wir sicher evtl. neue Konten über unseren Service bereitstellen.
Aktuell gibt es dadurch keinen Bedarf für eine neue Version. Sollte es aber beispielsweise durch Elster (UStVA) notwendig sein eine solche bereitzustellen, werden wir dies zeitnah tun. Das ist dann natürlich für alle registrierten Anwender kostenlos.
Sobald wir neue Informationen haben, werden wir diese hier bekanntgeben.
Neuer Steuersätze wegen Corona
- ManfredRichter
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Neuer Steuersätze wegen Corona
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Richter
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Re: Neuer Steuersätze wegen Corona
Heute haben wir alle uns bis jetzt bekannten Informationen in einem Leitfaden zusammengefasst. Diesen werden wir ständig aktualisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Richter
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Re: Neuer Steuersätze wegen Corona
Zwischenzeitlich haben wir weitere Informationen bzgl. der Steuersenkung erhalten. Diese haben wir in dem Leitfaden eingearbeitet.
Durch die Anpassung der Datev-Schnittstelle ist leider eine neue Version notwendig. Auch bei Elster wird es neue Version geben. Dies ist aber unabhängig von der Steuersenkung notwendig.
Zum Monatswechsel werde ich eine neue Version bereitstellen. Ich möchte noch etwas warten um eventuelle Korrekturen bei Datev oder Elster noch einarbeiten zu können.
Durch die Anpassung der Datev-Schnittstelle ist leider eine neue Version notwendig. Auch bei Elster wird es neue Version geben. Dies ist aber unabhängig von der Steuersenkung notwendig.
Zum Monatswechsel werde ich eine neue Version bereitstellen. Ich möchte noch etwas warten um eventuelle Korrekturen bei Datev oder Elster noch einarbeiten zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Richter
Manfred Richter
Re: Neuer Steuersätze wegen Corona
Warum sollte man nicht die gleichen Erlös- und Wareneinkaufskonten weiter nutzen? DATEV schlägt es so vor...
Diese Frage stellen sich sicher viele von euch die über ihren Steuerberater die entsprechenden Infos bekommen haben. Die folgende Erläuterung betrifft nur die sogenannten "Automatikkonten" von DATEV. Die normalen Aufwandskonten bleiben davon unberührt und können weiterhin mit verschiedenen Steuersätzen bebucht werden.
In der Liste, welche DATEV an die Steuerberater gegeben hat, sind nur die Steuerkonten neu. Die Wareneingangs- und Erlöskonten (Automatikkonten) sollten beibehalten werden und erhalten nur eine neue Beschriftung. Beim Buchen laufen nun Nettobeträge zu 19 und 16, bzw. 7 und 5% auf die gleichen Konten. Persönlich frage ich mich wie ein Steuerberater später einen korrekten Abschluss und die entsprechende Steuererklärung erstellen möchte.
!!!!BITTE DIESE EMPFEHLUNG NICHT UMSETZEN!!!
Werden keine neuen Konten, wie in unserem Leitfaden empfohlen, angelegt, werden folgende Probleme auftauchen:
Leistungen die im ersten Halbjahr erfolgt sind und nach dem 01.07. bezahlt werden lösen bei Ist-Versteuerern das Chaos aus wenn die Erlöse mit 16 und mit 19% auf dem gleichen Erlöskonto landen. Keine Steuerverprobung ist mehr möglich und auch die Umsatzsteuervoranmeldung wird falsch. Da die 19% und die 16% Umsätze verschiedene Elster-Kennziffern haben, kann innerhalb des Kontos keine Splitting dazu erfolgen. Folglich würden alle Umsätze des gleichen Kontos mit ein und demselben Steuersatz gemeldet werden.
Welche Probleme später bei einem DATEV-Export/-Import auftreten können, möchte ich mir jetzt nicht vorstellen. Bei den DATEV-Automatikkonten (für Erlöse und Wareneingänge) wird der Steueranteil automatisch gebucht. Es wird beim Export der Dateien für diese Konten kein gesonderter Steuer-/Buchungsschlüssel übergeben sondern auf die Automatik von DATEV zugegriffen. Ob diese auch im Sinne der ursprünglichen Buchung korrekt gesetzt wird, bleibt zu bezweifeln.
Wir haben in unserem Leitfaden Kontonummern aus den freien Bereichen von DATEV ausgewählt. Ihr Steuerberater kann für den Jahresabschluß selbst entscheiden ob er die neuen Konten mit entsprechenden Funktionen und Automatismen ausstatten möchte oder die Salden auf entsprechende Konten umbucht.
Diese Frage stellen sich sicher viele von euch die über ihren Steuerberater die entsprechenden Infos bekommen haben. Die folgende Erläuterung betrifft nur die sogenannten "Automatikkonten" von DATEV. Die normalen Aufwandskonten bleiben davon unberührt und können weiterhin mit verschiedenen Steuersätzen bebucht werden.
In der Liste, welche DATEV an die Steuerberater gegeben hat, sind nur die Steuerkonten neu. Die Wareneingangs- und Erlöskonten (Automatikkonten) sollten beibehalten werden und erhalten nur eine neue Beschriftung. Beim Buchen laufen nun Nettobeträge zu 19 und 16, bzw. 7 und 5% auf die gleichen Konten. Persönlich frage ich mich wie ein Steuerberater später einen korrekten Abschluss und die entsprechende Steuererklärung erstellen möchte.
!!!!BITTE DIESE EMPFEHLUNG NICHT UMSETZEN!!!
Werden keine neuen Konten, wie in unserem Leitfaden empfohlen, angelegt, werden folgende Probleme auftauchen:
Leistungen die im ersten Halbjahr erfolgt sind und nach dem 01.07. bezahlt werden lösen bei Ist-Versteuerern das Chaos aus wenn die Erlöse mit 16 und mit 19% auf dem gleichen Erlöskonto landen. Keine Steuerverprobung ist mehr möglich und auch die Umsatzsteuervoranmeldung wird falsch. Da die 19% und die 16% Umsätze verschiedene Elster-Kennziffern haben, kann innerhalb des Kontos keine Splitting dazu erfolgen. Folglich würden alle Umsätze des gleichen Kontos mit ein und demselben Steuersatz gemeldet werden.
Welche Probleme später bei einem DATEV-Export/-Import auftreten können, möchte ich mir jetzt nicht vorstellen. Bei den DATEV-Automatikkonten (für Erlöse und Wareneingänge) wird der Steueranteil automatisch gebucht. Es wird beim Export der Dateien für diese Konten kein gesonderter Steuer-/Buchungsschlüssel übergeben sondern auf die Automatik von DATEV zugegriffen. Ob diese auch im Sinne der ursprünglichen Buchung korrekt gesetzt wird, bleibt zu bezweifeln.
Wir haben in unserem Leitfaden Kontonummern aus den freien Bereichen von DATEV ausgewählt. Ihr Steuerberater kann für den Jahresabschluß selbst entscheiden ob er die neuen Konten mit entsprechenden Funktionen und Automatismen ausstatten möchte oder die Salden auf entsprechende Konten umbucht.
viele Grüße aus Südhessen
Claudia
Sagst Du einem intelligenten Menschen dass er einen Fehler gemacht hat, wird er sich bedanken.
Sagst Du einem dummen Menschen dass er einen Fehler gemacht hat, wird er dich beleidigen.
Claudia
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Sagst Du einem dummen Menschen dass er einen Fehler gemacht hat, wird er dich beleidigen.