Der Gesetzgeber hat die Grenzbeträge für die GWGs korrigiert. Für Wirtschaftsgüter, welche ab 01.01.2018 erworben werden gelten nun folgende Beträge:
Kleine Wirtschaftsgüter bis 250 Euro netto können sofort als Kleingeräte in den Aufwand gebucht werden.
Die Grenze der GWGs steigt von derzeit 410 Euro auf 800 Euro. Die Wirtschaftsgüter zwischen 251,00 und 800 Euro müssen als GWG im Anlageverzeichnis aufgenommen werden.
Sich für die Poolabschreibung zu entscheiden eignet sich für Wirtschaftsgüter zwischen 801,00 und 1000,00 Euro die über mehr als 5 Jahre abgeschrieben werden müssen. Hierbei müssen jedoch alle GWGs ab 251,00 Euro in einem Sammelposten zusammengefasst und über 5 Jahre abgeschrieben werden. Die Lösung eines Wirtschaftsguts aus diesem Pool weil es z.B. kaputt ist, ist nicht möglich.
Ob man in einem Wirtschaftsjahr die Poolabschreibung nutzen möchte oder die herkömmliche GWG-Abschreibung, kann jedes Jahr neu entschieden werden. Die Poolabschreibung ist nicht zwingend vorgeschrieben sodass man Wirtschaftsgüter über 800 Euro über eine normale Abschreibungsdauer abschreiben kann (z.B. bei einem Computer = Abschreibungsdauer 3 Jahre)
GWG Abschreibungen ab 2018
GWG Abschreibungen ab 2018
viele Grüße aus Südhessen
Claudia
Sagst Du einem intelligenten Menschen dass er einen Fehler gemacht hat, wird er sich bedanken.
Sagst Du einem dummen Menschen dass er einen Fehler gemacht hat, wird er dich beleidigen.
Claudia
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